Oberlinhaus
Kind mit farbigen Händen

Kindeswohl sichern. Krisen gemeinsam bewältigen. Perspektiven entwickeln

Mutter-Kind-Bereich

Unsere Arbeit umfasst die pädagogische Begleitung von Mutter und Kind, die Organisation und Strukturierung des Alltags sowie den Aufbau und die Stärkung sozialer Kompetenzen.

In unserer 2005 gegründeten stationären Mutter-Kind-Einrichtung (Betreute Wohnform nach §19 SGB VIII) unterstützen wir junge Mütter und Schwangere dabei, einen kindgerechten Alltag zu gestalten und die Mutter-Kind-Beziehung zu stärken. 

Unsere Betreuung

Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Wir entwickeln individuelle Förder- und Entwicklungspläne und arbeiten eng mit dem Jugendamt und anderen Kooperationspartnern zusammen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Sicherung des Kinderwohls, welches durch unsere „Rund-um- die-Uhr“-Betreuung an 365 Tagen in Jahr gewährleistet wird.

Gemeinsam mit einem engagierten Team bieten wir den uns anvertrauten Familien die nötige Unterstützung, Struktur und Orientierung, um eigenständig und gestärkt Zukunftsperspektiven zu entwickeln.  

Beziehung und Gemeinschaft

Die Betreuung, Erziehung, ganzheitliche Versorgung und Pflege für Kinder von 0-3 Jahren findet in der Wohngruppe statt. Zielgruppe sind die Kinder, deren Mütter Leistungsangebote der Mutter-Kind-Einrichtung in Anspruch nehmen, in der Schule, Berufsvorbereitung oder in Ausbildung sind.

Häufig gestellte Fragen

Für wen ist das Angebot der Mutter-Kind-Einrichtung geeignet?

Das Hilfsangebot ist ein intensives Gruppenangebot mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung –und richtet sich an Schwangere und junge Mütter, in der Regel ab einem Alter von 16 Jahren, die

  • sich in persönlichen, familiären, sozialen und emotionalen Schwierigkeiten befinden.

  • auf Grund der Schwangerschaft und Geburt nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können.

  • allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben und auf Grund ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer familiären Situation Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.

  • lernen möchten, kindgerecht, eigenverantwortlich und selbstbestimmt für sich und ihr/e Kind/er zu handeln und eine gesunde Mutter-Kind-Bindung aufzubauen.

  • eine Schule besuchen, sich in Ausbildung oder in einer Maßnahme der Arbeitsförderung befinden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme erfüllt sein?

Für die Aufnahme in unsere Mutter-Kind-Einrichtung gemäß §19 SGB VIII sind ein Antrag beim Sozialen Dienst des Jugendamtes und ein Erstkontaktgespräch im Oberlinhaus erforderlich.

Wie sind Mutter und Kind im Oberlinhaus untergebracht?

Im Oberlinhaus wohnen Mutter und Kind unter einem Dach, in einer zentralen Lage in Freudenstadt. Jede Mutter bewohnt mit ihrem Kind oder ihren Kindern ein persönlich eingerichtetes Zimmer. Gemeinschaftlich benutzt werden Küche, Badezimmer, Wohnzimmer, Waschküche, weitere sanitäre Anlagen und ein Spielzimmer. Wir haben einen großen Garten mit Spielmöglichkeiten und einen abgegrenzten Kleinkindspielplatz.

Kinderkrippe

am Oberlinhaus

Standort

Die Kinderkrippe am Oberlinhaus befindet sich in der Nähe des Hauptstandorts des Oberlinhauses.

Wildbader Straße 17
72250 Freudenstadt

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